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Barrierefreiheit

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Karl Stauner AG  
Am Taschinger Berg 5
D-93413 Cham i.d. Oberpfalz
Bavaria

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Wir bieten für unsere Kunden und Interessenten als Autorisierter Ford-Partner der Ford-Werke GmbH – Pkw, Nfz, Ford-Store, Transit-Center 2.0, F 150-Partner, Neu- und Gebrauchtwagen, sowie Service- und Reparaturleistungen an.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Internetpräsenz www.ford-stauner.com bieten wir unseren Kunden und Interessenten Informationen zu unserem Neu- und Gebrauchtwagenangebot, sowie zu unseren Service- und Teiledienstleistungen an. Auf www.ford-stauner.com können Sie sofort verfügbare und bestellbare Fahrzeuge anfragen, sowie Termine für Ihren nächsten Service vereinbaren.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

  • Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten des BFSG erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen

Wir verbessern und modifizieren unsere Website ständig und können daher gelegentliche und vorübergehende Abweichungen von den Anforderungen der Europäischen Zugänglichkeitsnorm WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) nicht vollständig ausschließen. Die Einhaltung der Normen wird ständig technisch überwacht, und auftretende Fehler werden sofort korrigiert.

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.ford-stauner.com aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.
Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher konkreten Webseite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind.

Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers.

Karl Stauner AG
Am Taschinger Berg 5
D-93413 Cham i.d. Oberpfalz
E-Mail: info@ford-stauner.com
Tel.: +49 9971 76 05 64
Link zur Website: https://ford-stauner.com

 

Zuständige Durchsetzungsstelle:

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
D-81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 30.07.2025.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.

Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 30.07.2025

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